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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auftragnehmer ist

Barbara Weber
Rofansiedlung 449D
6210 Wiesing Tirol – Österreich
Telefon: +43 676 / 520 60 99
eMail: babs@bw-photography.at

Wiesing, Juli 2019

§ 1 Auftragserteilung

Die Auftragserteilung erfolgt verbindlich durch Übermittlung einer Terminreservierungsbestätigung seitens des Auftragnehmers. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind schriftlich oder auch mündlich zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 2 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Auftraggeber stimmt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Auftragserteilung zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Kunden vor.

§ 3 Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrages

3.1.
Der Vertragsabschluss (auch Auftragserteilung genannt) gemäß diesen AGB erfolgt mit Terminreservierungsbestätigung, welche einen Bestandteil des Vertrags bildet. Diese kann durch den Auftraggeber schriftlich (zB via Email oder sonstiger Textnachricht) oder auch mündlich zum Auftrag bestätigt werden.

3.2.
Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform (zB via Email oder sonstiger Textnachricht). Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen.

3.3.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, das beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zeitlich zu verschieben. Ein Schadensersatzanspruch durch den Auftraggeber gegen den Auftragnehmer resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

§ 4 Urheber- und Nutzungsrechte

4.1.
Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen vom Auftragnehmer im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach dem österreichischen Recht möglich ist weltweit.

4.2.
Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handelt. Das überlassene Bildmaterial bleibt im Eigentum des Auftragnehmers. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Auftraggeber hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Die Auswahl der Fotos und die Art und Weise der Bearbeitung obliegt ausschließlich dem Auftragnehmer. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte wird nur für den privaten Bereich eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist dem Auftraggeber nicht gestattet. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte ist der Auftragnehmer berechtigt, Aufnahmen im Rahmen seiner Präsentation auf der Webseite oder Social-Media-Seite bzw. für Hochzeitsmessen kommerziell zu nutzen. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass ein entsprechend öffentlich zugängliches Portfolio für den Auftragnehmer einen Werbewert hat. Auftraggeber, die die Verwendung des Bildmaterials durch den Auftragnehmer ablehnen, stimmen einer Erhöhung des Auftragspreises im Ausmaß von 15 % zu.

4.3.
Der Auftraggeber ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt:

Foto: © Barbara Weber Photography. Markierung der Socialmedia Kanäle des Auftragnehmers (facebook: @barbara.weber.photo instragram: @bweberphoto)

Dies gilt auch dann, wenn das Lichtbild nicht mit einer Herstellerbezeichnung versehen ist. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3 UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.

4.4.
Die Arbeiten vom Auftragnehmer dürfen vom Auftraggeber oder vom Auftraggeber beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht dem Auftragnehmer vom Auftraggeber ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

4.5.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung des Auftragnehmers.

§ 5 Zahlung des Honorars

5.1.
Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Mit Terminreservierungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 30% der vereinbarten Vergütung sofort fällig. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Auftragnehmer ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe im gesetzlichen Ausmass zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

5.2.

Bei Abbruch des Auftrags gemäß Terminreservierungsbestätigung durch den Auftraggeber, fällt eine Stornogebühr in Höhe von 30% der vereinbarten Vergütung an. Sollte der Abbruch des Auftrags ein Monat vor dem vereinbarten Projekttermin stattfinden, erhöht sich die Stornogebühr um weitere 30% auf insgesamt 60%. Die Möglichkeit der Aufrechnung der Stornogebühr mit der Anzahlung wird hiermit vereinbart. Darüber hinaus werden bei Änderungen oder Abbruch des Auftrags gemäß Terminreservierungsbestätigung durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, dem Auftragnehmer alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und der Auftragnehmer wird von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt und schad- und klaglos gehalten.

§ 6 Zusatzleistungen

Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

§ 7 Haftung

7.1.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die er selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Für leichte Fahrlässigkeit wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren.

7.2.
Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Für Mängel, Schäden oder nur teilweise ausgeführte Arbeiten, die auf Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.

7.3.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer darauf hinzuweisen, sollten einzelne Personen der Veröffentlichung von Aufnahmen nicht zustimmen.

§ 8 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich und mit Zustimmung des Auftraggebers.

Ich nutze zur Erbringung meiner Leistung gegenüber meinen Kunden den Dienst https://app.kreativ.management. Dieser bietet mir insbesondere die Möglichkeit Stammdaten der von mir betreuten Kunden/Brautpaare anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen mir und meinen Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen für die Leistungen des Users zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der Kreativ.Management GmbH, mit welcher ich einen Nutzungsvertrag sowie einen – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag habe.

§ 9 Widerrufsrecht

9.1.
Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem Auftragnehmer zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

9.2.
Damit der Auftraggeber das Widerrufsrecht ausüben kann, muss dieser dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.

§ 10 Lieferung und Überlassung des Bildmaterials

Der Auftragnehmer liefert das Bildmaterial dem im Angebot angegeben Zeitraum. Die Überlassung der Bilder erfolgt ausschließlich im hochauflösenden JPG-Format. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftrag zum Teil auch durch Dritte (Labors, etc.) ausführen zu lassen.

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1.
Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

11.2.
Es gilt kommt österreichische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zur Anwendung. Erfüllungsort ist der Sitz von Barbara Weber Photography (6210 Wiesing) und als Gerichtsstand ist Schwaz (Österreich) vereinbart.

11.3.
Diese AGB gelten ab dem 1.01.2021. Die deutschsprachige Fassung dieser AGBs geht der Englischen vor.

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